Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEMA Media AG



Ziffer 1 Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Gewerbetreibenden („Auftraggeber“) und der MEMA Media AG („Auftragnehmer“) über die Erbringung von verschiedenen Leistungen durch den Auftragnehmer


Ziffer 2 Auftragserteilung

1. Der Auftrag kommt mit der Unterschrift auf diesem Vertragswerk zustande. 2. Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.


Ziffer 3 Leistungen vom Auftragnehmer

1. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag auf der Vorderseite des Vertrages. Die angekreuzten Felder und schriftlich ergänzten Vereinbarungen gelten als bestellt.

2. Die Leistung des Autragnehmers beginnt mit der Auftragsunterzeichnung.

3. Die Leistungen TV Impressionen und die Servicepauschale können nur im Paket gebucht werden. Die TV Impressionen werden über Kabelfernsehen oder Satellitenmpfang ausgestrahlt. Eine Ausstrahlung über Drittanbieter (zum Beispiel Sky Receiver) ist nicht möglich.

4. Die Mema Media AG ist berechtigt, die gebuchten Impressionen gemäß Targeting Auswahl in der adressierbaren TV Werbung zu verteilen. Soweit eine Senderauswahl nicht ausdrücklich in dem Vertrag gewünscht ist , ist die Mema Media Ag berechtigt, die gebuchten Impressionen frei auf den Sendern zu verteilen.

5. Sollte der Vertrag aus buchungstechnischen Gründen oder technischen Störungen Gründen nicht durchführbar sein, so kann der Auftraggeber vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


Ziffer 4 Pflichten des Auftraggebers

1. Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, verschiedene Mitwirkungspflichten zu erbringen, wie: Logos, Texte und Bildmaterial für die Kampagne bereitzustellen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbstständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet, wird den Auftraggeber jedoch auf auffallende Widersprüche hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen bzw. trägt dafür Sorge, dass die von ihm für TV-Werbemaßnahmen bereitgestellten Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte, insbesondere keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, enthalten.

3. Der Auftraggeber ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung (Werbemittel) verpflichtet. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung die Freigabe oder Änderungen, gilt das gelieferte Werbemittel als freigegeben.


Ziffer 5 Preise

Der Nettojahrespreis erhöht sich pro Kalenderjahr um 6,5%.


Ziffer 6 Zahlungsbedingungen

Sollte ein fälliger Betrag nicht innerhalb von 30 Werktagen auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sein, so ist der Gesamtbetrag fällig.


Mahnungen werden mit einer Gebühr von 40,- EUR versehen. Die Abbuchung ist Bestandteil des Vertrages und beim Preis berücksichtigt.Wird diese vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit gekündigt, fallen 15% Verwaltungsgebühren vom Gesamtpreis an. Bei unterjähriger Zahlungsweise (z. B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich) fallen vom Gesamtpreis Verwaltungsgebühren von 15% an.


Ziffer 7 Vertragsstörungen / Haftung

1. Der Vertrag kann vom Auftraggeber nicht innerhalb 14 Tagen widerrufen werden, da der abgeschlossene Vertrag in Zusammenhang mit seiner Erwerbstätigkeit steht. Kündigt der Besteller, also der Auftraggeber, während der Vertragslaufzeit, ist der Auftragnehmer nach § 648 BGB berechtigt die vereinbarte Vergütung für die Laufzeit dieses Vertrages abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen zu verlangen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Unterschrift des Vertrages.

2. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Eine Haftung für mittelbare Schäden des Auftraggebers, insbesondere dem entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

4. Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z.B. Kündigung des Auftragnehmers wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber) oder kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat der Auftragnehmer neben dem Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen einen Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Entschädigung beträgt 85% des vereinbarten Entgeltes. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.


Ziffer 8 Verschiedenes

1. Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt in der Regel per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Auftraggeber hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Auftragnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

2. Mit dem Abschluss und der Durchführung der Vertrages stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen und gewerblichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag an eine Partnerfirma mit allen Rechten und Pflichten abzutreten. Der Auftraggeber erteilt mit Unterschrift des Vertrages seine Zustimmung.

4. Bestimmte Teile der AGB gelten nur für die bestellten Leistungen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so haben diese auf den übrigen Bestand des Vertrages keinen Einfluss, Der Rest des Vertrages bleibt unberührt.

6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Sitz des Auftragnehmers oder eine seiner Niederlassungen.